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Wie kann die Therapie finanziert werden?

 

 

 


Die Erstberatung ist für Eltern unverbindlich und kostenlos.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen können die Kosten für eine Lerntherapie als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vom Kreisjugendamt getragen werden. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht ggf. die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Geschäftsbereich für Soziales des Landratsamts bzw. das Jobcenter. Gerne informiere ich Sie hierüber ausführlich und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

 

Für alle Therapieangebote besteht auch die Möglichkeit der Privatfinanzierung. Meine Honorarsätze teile ich Ihnen gerne bei unserem ersten Gespräch mit.